Das bereits am 14.03. beschlossen „Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ beinhaltet die Abschaffung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich.
Das Bundesgesundheitsministerium will dadurch sicherstellen, „…dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt“.
Anfang Mai 2019 soll das TSVG in Kraft treten. Von da an dürfen die Krankenkassen keine neuen Ausschreibungen auf den Weg bringen
und im Laufe des Jahres werden die bestehenden Ausschreibungen ihre Gültigkeit verlieren.
Als Sanitätshaus und somit Leistungserbringer begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich. Aktuell und in der Vergangenheit mussten wir Versicherte für bestimmte Hilfsmittelversorgungen
häufig an ihre Krankenkasse verweisen, da diese die benötigten Hilfsmittel ausgeschrieben hatten. Dies steht einer wohnortnahen, unkomplizierten und bedürfnisgerechten Versorgung im Weg.
Jetzt drücken wir Daumen, dass das TSVG zum angekündigten Termin in Kraft tritt und im Nachgang auch konsequent umgesetzt wird.
Weitere Details zum TSVG unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html