Rezept online

Pflegebett für zu Hause: Anspruch, Aufbau und Alltag

Ein Pflegebett für zu Hause zahlt in der Regel die Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, wenn das Bett medizinisch nötig ist. Aufstellen sollten Sie es dort, wo Sie von beiden Längsseiten gut herankommen und Steckdose, Licht und Telefon in Reichweite sind.

Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht an, oder die Pflege zu Hause wird Schritt für Schritt aufwendiger. Dann taucht fast immer dieselbe Frage auf: Wer bezahlt ein Pflegebett, und wo stellen wir es hin?

Kurz gesagt: Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt in der Regel die Pflegekasse das Pflegebett. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zahlen, wenn das Bett medizinisch nötig ist. Meist bekommen Sie das Bett leihweise, und als Erwachsener zahlen Sie höchstens die Zuzahlung. Aufstellen sollten Sie es so, dass Sie von beiden Längsseiten herankommen und Steckdose, Licht und Telefon gut erreichbar sind.

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein Bett, dessen Liegefläche sich in der Höhe verstellen lässt und dessen Kopf- und Fußteil sich einzeln anheben lassen. Bei elektrischen Modellen geht das per Handschalter. Das erleichtert der pflegebedürftigen Person das Aufstehen und den Pflegenden die Arbeit am Bett.

Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind Pflegebetten als eigene Gruppe bei den Pflegehilfsmitteln geführt, ebenso Einlegerahmen und Pflegebetttische.

Typische Ausstattung eines elektrischen Pflegebetts, wie wir es anbieten:

  • Liegefläche, Kopfteil und Fußteil elektrisch verstellbar
  • vier Rollen, die sich feststellen lassen
  • Seitengitter, die sich bei Bedarf herunterlassen oder abnehmen lassen
  • ein Aufrichter, oft auch Bettgalgen genannt, zum Hochziehen

Einen Überblick über unsere Modelle finden Sie auf der Seite elektrische Pflegebetten und Einlegerahmen.

Wer bezahlt das Pflegebett?

Das hängt vom Zweck ab. Soll das Bett vor allem die Pflege erleichtern und liegt ein Pflegegrad vor, ist die Pflegekasse zuständig. Ist das Bett aus medizinischen Gründen nötig, etwa nach einer Operation, kann die Krankenkasse zahlen.

Der Hintergrund: Pflegebetten gelten als sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Sie können also sowohl der Pflege als auch der Krankenbehandlung dienen. Für solche Hilfsmittel regelt § 40 Absatz 5 SGB XI: Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, prüft, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist, und entscheidet.

 PflegekasseKrankenkasse
Rechtsgrundlage§ 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)§ 33 SGB V (Hilfsmittel)
VoraussetzungPflegegrad (ab Pflegegrad 1), Pflege zu HauseBett ist im Einzelfall nötig, um eine Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen
ZweckPflege erleichtern, Beschwerden lindernKrankenbehandlung, Behinderungsausgleich
Typischer FallDauerhafte Pflege durch AngehörigeNach einer Operation oder bei schwerer Erkrankung, noch ohne Pflegegrad
Wie Sie es bekommenAntrag bei der Pflegekasse, i. d. R. mit ärztlicher Verordnung; Empfehlung im Pflegegutachten zählt als AntragIn der Regel mit ärztlicher Verordnung
EigentumTechnische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassenLeihweise Überlassung ist möglich und üblich

Müssen Sie beim Pflegebett etwas zuzahlen?

Als Erwachsener zahlen Sie bei einem Pflegebett in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung. Weil Pflegebetten doppelfunktionale Hilfsmittel sind, gelten dafür die Regeln der Krankenversicherung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigen diese Beträge laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf 7,50 und 15 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

Wer im Jahr seine persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich befreien lassen. Mehrkosten entstehen nur, wenn Sie sich bewusst für eine Ausstattung entscheiden, die über das Notwendige hinausgeht, zum Beispiel bei Sonderausstattungen, die medizinisch nicht erforderlich sind.

Kann man ein Pflegebett auch mieten?

Ja. Bei uns können Sie Hilfsmittel auch mieten. Das ist sinnvoll, wenn die Kasse nicht zahlt, wenn Sie das Bett nur für kurze Zeit brauchen oder wenn es schnell gehen muss, bevor über einen Antrag entschieden ist.

Privat Versicherte sollten vorab bei ihrer Versicherung nachfragen, welche Leistungen ihr Tarif vorsieht. Welche Hilfsmittel wir zur Miete anbieten, sehen Sie unter Hilfsmittel mieten.

Pflegebett oder Einlegerahmen: Was passt besser?

Ein Einlegerahmen ist ein elektrisch verstellbarer Rahmen, der statt des Lattenrosts in ein vorhandenes Bett eingesetzt wird. So wird aus dem gewohnten Bett ein Bett mit Pflegefunktionen. Ein Pflegebett ist dagegen ein komplettes, eigenständiges Bett auf Rollen.

Einlegerahmen sind im Hilfsmittelverzeichnis als eigene Untergruppe „Einlegerahmen zur Pflegeerleichterung“ geführt. Welche Lösung besser passt, hängt von der Pflegesituation, vom vorhandenen Bett und vom Raum ab.

 PflegebettEinlegerahmen
AufbauKomplettes Bett, wird vor Ort montiertWird in ein vorhandenes, stabiles Bettgestell eingesetzt
VerstellungHöhe, Kopf- und Fußteil elektrischJe nach Modell Höhe, Kopf- und Fußteil per Handschalter
BeweglichkeitAuf feststellbaren Rollen, lässt sich verschiebenBleibt im vorhandenen Bett, steht fest
ZugangFrei aufstellbar, von beiden Seiten erreichbarHängt vom Standort des vorhandenen Betts ab
WohngefühlNeues Möbelstück im RaumDas gewohnte Bett bleibt erhalten
Geeignet, wennViel Pflege am Bett nötig ist, zum Beispiel beim Waschen oder UmlagernDie Person noch recht selbstständig ist oder weiter im gewohnten Bett schlafen möchte
Vorher prüfenPlatz im Raum, Türen und Treppenhaus für die AnlieferungInnenmaße und Stabilität des Bettgestells

Wird die Pflege aufwendiger, stößt ein Einlegerahmen an Grenzen, weil das vorhandene Bett oft nur von einer Seite gut erreichbar ist. Wir sehen uns Ihr Bettgestell gern vor Ort an.

Wo stellen Sie das Pflegebett am besten auf?

Stellen Sie das Pflegebett dort auf, wo Sie es von beiden Längsseiten erreichen und daneben ausreichend Bewegungsfläche haben. Steckdose, Licht und Telefon sollten in Reichweite sein. Oft ist das nicht das bisherige Schlafzimmer, sondern ein hellerer, zentraler Raum, zum Beispiel das Wohnzimmer.

Wie viel Platz braucht ein Pflegebett?

Rechnen Sie für das Bett selbst mit etwa einem Meter Breite und gut zwei Metern Länge. Die genauen Außenmaße hängen vom Modell ab, messen Sie Ihr Modell deshalb nach. Dazu kommt Bewegungsfläche neben dem Bett.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen empfiehlt auf ihrem Portal „Sicheres Pflegen zu Hause“, rund um das Bett mindestens 1,30 Meter Platz einzuplanen. Das Bett soll außerdem von mindestens drei Seiten zugänglich sein. Ist das nicht überall möglich, planen Sie die meiste Fläche an der Seite ein, an der Sie hauptsächlich pflegen. Die andere Längsseite sollte zumindest zum Bettenmachen frei sein.

Hersteller weisen zudem darauf hin, dass beim Verstellen keine Möbel oder Fensterbänke im Weg sein dürfen und der Raum unter dem Bett frei bleiben sollte.

Checkliste: Ist Ihr Raum bereit für das Pflegebett?

  • Stellfläche: Bett ausmessen, Fläche am Boden markieren, zum Beispiel mit Malerkrepp.
  • Zugang von beiden Längsseiten: Das Kopfende darf an der Wand stehen, die Längsseiten möglichst nicht.
  • Arbeitsseite: Auf der Seite, an der Sie hauptsächlich pflegen, großzügig Platz lassen. Später kommen eventuell Rollstuhl, Toilettenstuhl oder Lifter dazu.
  • Steckdose: Eine fest installierte Steckdose sollte in der Nähe und gut zugänglich sein. Keine Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel unter dem Bett. Hersteller warnen hier vor Brandgefahr, etwa durch eindringende Flüssigkeit.
  • Heizung und Vorhänge: Das Bett nicht direkt an Heizkörper oder bodenlange Vorhänge stellen. Hersteller verlangen einen angemessenen Abstand zu Heizgeräten.
  • Türen und Treppenhaus: Pflegebetten werden in Einzelteilen angeliefert. Diese müssen aber durch Haustür, Treppenhaus und Zimmertür passen. Messen Sie die engste Stelle.
  • Licht: Eine Leselampe oder ein Lichtschalter sollte vom Bett aus erreichbar sein. Ein kleines Nachtlicht auf dem Weg zum Bad beugt Stürzen vor.
  • Telefon: Die pflegebedürftige Person muss Sie jederzeit erreichen können, etwa per Telefon oder Hausnotruf.
  • Stolperfallen: Teppiche, lose Kabel und kleine Möbel aus dem Arbeitsbereich entfernen.
  • Nachtschrank: Trinkglas, Brille und Taschentücher gehören in Griffweite, am besten auf einen Nachtschrank mit Tisch.

Stellplan für ein Pflegebett im Schlafzimmer mit Bewegungsfläche an den Längsseiten, Abstand zu Heizkörper und Fenster, Steckdose, Licht und Telefon in Reichweite

Was passiert bei der Lieferung?

Bei der Lieferung bringen unsere geschulten Fahrer das Pflegebett mit eigenen Fahrzeugen zu Ihnen und bauen es direkt im gewünschten Raum auf. Anschließend erklären sie Ihnen alle Funktionen. Sie müssen nichts selbst tragen oder montieren.

So läuft ein Liefertermin typischerweise ab:

  1. Anlieferung: Das Bett kommt in Einzelteilen und wird in den Raum getragen.
  2. Aufbau: Rahmen, Liegefläche, Antrieb und Seitengitter werden montiert. Auf Wunsch stellen wir auch den Nachtschrank auf.
  3. Einweisung: Gemeinsam gehen Sie die Funktionen durch: Handschalter, Bremsen, Seitengitter und Aufrichter. Hersteller schreiben vor, dass jeder, der das Bett bedient, vor dem ersten Gebrauch eingewiesen wird.
  4. Übergabe: Sie erhalten die Gebrauchsanweisung. Bewahren Sie sie gut auf.

Tipp: Bitten Sie alle, die regelmäßig mitpflegen, zur Einweisung dazu. Mehr zu unserem Ablauf lesen Sie unter Lieferung und Montage.

Wie nutzen Sie das Pflegebett im Alltag richtig?

Fahren Sie das Bett für die Pflege auf eine rückenschonende Arbeitshöhe und danach wieder ganz nach unten. Stellen Sie die Bremsen immer fest. Nutzen Sie die Seitengitter nur nach Absprache, denn sie können die Freiheit der pflegebedürftigen Person einschränken.

Welche Arbeitshöhe schont den Rücken?

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) empfiehlt: Die Oberkante der Matratze sollte etwa auf Höhe Ihrer Leistengegend liegen. So arbeiten Sie länger aufrecht und müssen sich weniger bücken.

Nach dem Waschen oder Anziehen fahren Sie das Bett wieder nach unten. So erreicht die pflegebedürftige Person leichter den Boden, und die Fallhöhe ist geringer.

Dürfen die Seitengitter einfach hochgestellt werden?

Nicht ohne Weiteres. Seitengitter, die eine Person daran hindern, das Bett zu verlassen, können eine freiheitsentziehende Maßnahme sein. Kann die Person selbst entscheiden, braucht es ihre Einwilligung. Kann sie das nicht mehr, entscheidet eine bevollmächtigte Person oder ein rechtlicher Betreuer.

Anders ist es, wenn sich jemand die Gitter selbst wünscht, zum Beispiel aus Angst, im Schlaf herauszurollen. Ob für eine Maßnahme zu Hause eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von der Betreuungsbehörde oder der Pflegeberatung.

Bedenken Sie auch: Menschen mit Demenz versuchen manchmal, über das Gitter zu klettern. Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) weist darauf hin, dass dabei Stürze und Knochenbrüche drohen. Ein sehr niedrig gefahrenes Bett kann eine Alternative sein. Hüftprotektoren können das Verletzungsrisiko bei einem Sturz verringern.

Beim Verstellen gilt: Hersteller warnen vor Quetschgefahr, wenn Rücken- oder Beinteil bei hochgestellten Seitengittern bewegt werden. Bei sehr kleinen oder sehr leichten Menschen kann es zudem ein Risiko geben, zwischen Gitter und Matratze einzuklemmen. Sprechen Sie uns an, wenn das auf Ihre Situation zutrifft.

Was sollten Sie im Alltag noch beachten?

  • Bremsen: Die Rollen immer feststellen, bevor jemand ins Bett steigt oder aufsteht.
  • Handschalter: Viele Handschalter lassen sich für einzelne Funktionen sperren. Das ist hilfreich, wenn die pflegebedürftige Person versehentlich Tasten drückt.
  • Aufrichter: Er hilft beim Aufsetzen und beim Umlagern. Achten Sie darauf, dass der Griff gut erreichbar hängt.
  • Matratze und Lagerung: Wer viel liegt, braucht regelmäßige Positionswechsel und eventuell eine spezielle Matratze.
  • Transfer: Für den Wechsel vom Bett in den Rollstuhl gibt es Rutschbretter, Drehscheiben oder Lifter. Eine Übersicht finden Sie bei unseren Transfer- und Lagerungshilfen.

Wie kann das in der Praxis aussehen?

Beispiel: Sabine pflegt ihren Vater Horst, der nach einem Sturz kaum noch allein aufstehen kann. Er hat Pflegegrad 3. Im Pflegegutachten wurde ein Pflegebett empfohlen, doch darum hat sich noch niemand gekümmert. Horst schläft bisher in einem niedrigen Doppelbett im ersten Stock.

Sabine ruft im Sanitätshaus an. Bei der kostenlosen Beratung zu Hause wird schnell klar: Das Doppelbett ist nur von einer Seite erreichbar. Ein Einlegerahmen würde die Pflege kaum erleichtern. Das Arbeitszimmer im Erdgeschoss ist dagegen hell, liegt nah am Bad und hat eine freie Steckdose.

Gemeinsam markieren sie die Stellfläche und messen Treppenhaus und Tür. Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag mit Verweis auf das Gutachten bei der Pflegekasse ein. Nach der Zusage wird das Bett geliefert, aufgebaut und erklärt. Sabine fährt es zum Waschen nun auf Leistenhöhe. Horst wünscht sich nachts ein hochgestelltes Seitengitter, weil er Angst hat herauszufallen. Das ist seine eigene Entscheidung.

Wir messen vor Ort aus und bauen auf.

Sie müssen das nicht allein planen. Wir beraten Sie kostenlos am Telefon, in unserer Ausstellung in Kiel-Holtenau oder bei Ihnen zu Hause. Dabei schauen wir uns den Raum an und klären, ob Pflegebett oder Einlegerahmen besser passt. Unser eigenes Team liefert und montiert das Bett. Die Abwicklung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

Rufen Sie uns an: unter 0431 260435-00 (Mo–Fr 8–18 Uhr). Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause.