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Überblick zum Ablauf der 40€-Versorgung

Ablauf der Versorgung mit den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln im Werte von 40 €.

Rechtliche Grundlagen

Vielen Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen ist nicht bekannt, dass der Gesetzgeber die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln für Pflegebedürftige vorsieht ( §40 Abs. 2 SGB XI).
Dieses betrifft zum Einen technische Pflegehilfsmittel, zum Anderen aber auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Einmalhandschuhe, Hände- u. Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen.

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad.
  • Für an Demenz erkrankte Menschen – mit dem Pflegegrad 1 gilt der Anspruch ebenso.
  • Es werden bis zu 40 EUR an Verbrauchsmitteln pro Monat von der Krankenkasse übernommen.
  • Für die Inanspruchnahme der Pflegehilfsmittel ist kein Rezept erforderlich.
  • Die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt durch uns.
  • Die Pflegehilfsmittel dürfen ausschließlich für die private häusliche Pflege verwendet und die Pflege muß von pflegenden Angehörigen, Freunden o.ä. durchgeführt werden.

Ablauf, Antrag und Bestellung

Erstantrag: Download hier

Den Antrag füllen Sie im Formularkopf bitte komplett aus, wichtig ist die Telefonnummer nicht zu vergessen, damit wir nach erfolgter Genehmigung Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Den von Ihnen (oder Ihrem Betreuer) unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte direkt an uns, wir legen ihn dann Ihrer Pflegekasse zur Genehmigung vor. Die erste Lieferung kann nach eingegangener Genehmigung erfolgen.

Genehmigt wird, in der Regel eine unbegrenzte Dauergenehmigung.

Weitere Pflegehilfsartikel

Für diese Artikel benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt.

Schutzschürzen (wieder verwendbar) = pro Stück 25,00 €
Saugende Bettschutzeinlagen (waschbar und wieder verwendbar) = pro Stück 25,00 €